Wir erklären: Maklerprovision und Bestellerprinzip im Überblick

Sie möchten eine Immobilie mit Hilfe eines Maklers verkaufen ,kaufen, mieten oder vermieten und fragen sich, welche Kosten anfallen können?

Wir erklären Ihnen, was Sie über Maklerprovision und Bestellerprinzip wissen müssen und welche Kosten auf Sie als Eigentümer oder Interessent zukommen. 
 

Was ist die Maklerprovision? 

Die Maklerprovision oder Courtage ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Diese Dienstleistungen umfassen in der Regel die Suche nach Immobilien, die Vermarktung der Objekte, die Durchführung von Besichtigungen sowie die Abwicklung vor und bei Vertragsabschluss. Es wird jedoch rechtlich zwischen Vermietung und Verkauf unterschieden. 

Was ist das Bestellerprinzip? 

Das Bestellerprinzip gilt seit 2015 bei der Vermietung von Immobilien. Dieses besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, danach auch die Provision für die Dienstleistung bezahlt. Damit ist die Weitergabe der Provision an den Mieter nicht mehr zulässig und der Vermieter hat diese Kosten zu tragen.

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Verkauf von Immobilien?

Nein, zwar wird der Verkauf von Immobilien umgangssprachlich immer noch als “Bestellerprinzip” bezeichnet. Allerdings ist die Aufteilung der Maklerprovision bei Kauf und Verkauf nicht einheitlich geregelt. Zwar ist die Höhe auf 3,6 Prozent inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer pro Vertragspartner begrenzt und insgesamt darf die Courtage maximal 7,2 Prozent betragen. Die tatsächliche Aufteilung kann jedoch variieren.

Gibt es weitere Ausnahmen? 

Ja, eine weitere Ausnahme des Bestellerprinzips ist es, wenn es sich um gewerbliche Immobilien handelt. Der gesetzlichen Pflicht unterliegen nur private Wohnimmobilien wie Häuser und Wohnungen. Vermittelt ein Makler Gewerbeimmobilien zur Vermietung, ist die Maklerprovision frei verhandelbar. Nicht nur die Höhe der Maklerprovision ist frei verhandelbar, sondern auch die Aufteilung der Kostentragung. Mieter und Vermieter können sich die Kosten teilen oder eine Partei übernimmt die gesamten Kosten.

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