Rechte und Pflichten bei der Zusammenarbeit mit einem Makler in Österreich

Die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler in Österreich bringt sowohl für den Makler als auch für den Kunden bestimmte Rechte und Pflichten mit sich. Dieser Blogbeitrag soll Ihnen einen umfassenden Überblick geben, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, wenn Sie in Österreich eine professionelle Immobilienvermittlung in Anspruch nehmen.

Pflichten des Maklers: Engagement und Transparenz

Due Diligence und Sorgfaltspflicht

Ein Makler in Österreich ist gesetzlich verpflichtet, im besten Interesse des Kunden zu arbeiten. Dies beinhaltet eine genaue Untersuchung der Immobilie und die Bereitstellung aller relevanten Informationen, die für eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung wichtig sein könnten.

Transparenzpflicht

Makler müssen eine transparente Geschäftsabwicklung garantieren. Das bedeutet, sie müssen über die Kosten aufklären, die im Zuge der Vermittlung entstehen, und diese müssen klar und verständlich in einem Maklervertrag fixiert werden.

Informationspflicht

Des Weiteren muss der Makler alle Informationen, die die Immobilie betreffen, wie beispielsweise den Energieausweis oder bestehende Baubeschränkungen, an den Kunden weitergeben.

Pflichten des Kunden: Korrekte Angaben und Honorierung

Wahrheitsgetreue Informationen

Von Seiten des Kunden wird erwartet, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen wahrheitsgetreu sind, um dem Makler eine adäquate Vermarktung der Immobilie zu ermöglichen.

Zahlung der Maklerprovision

Erbringt der Makler die vereinbarte Leistung, indem er etwa einen passenden Käufer oder Mieter findet, steht ihm eine Provision zu. Die genauen Bedingungen hierfür werden im Maklervertrag festgehalten.

Rechte des Maklers: Provision und Schadenersatz

Provisionsanspruch

Erzielt der Makler einen erfolgreichen Geschäftsabschluss, so hat er einen Anspruch auf die im Maklervertrag vereinbarte Provision. Diese ist fällig, sobald das Immobiliengeschäft rechtskräftig abgeschlossen ist.

Schadenersatzansprüche

Kommen Kunden ihren Verpflichtungen nicht nach, kann der Makler unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Kunde ohne triftigen Grund von einem fast abgeschlossenen Kauf zurücktritt.

Rechte des Kunden: Freie Wahl und umfassende Aufklärung

Freie Maklerwahl

Als Kunde haben Sie das Recht, Ihren Makler frei zu wählen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Dienste des zuerst kontaktierten Maklers in Anspruch zu nehmen.

Aufklärung und Beratung

Es steht dem Kunden frei, vom Makler eine umfassende Aufklärung und Beratung hinsichtlich aller Aspekte der Immobilie sowie des Immobilienmarktes zu verlangen.

Auf Augenhöhe zusammenarbeiten

Eine erfolgreiche Maklertätigkeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen und der Einhaltung der jeweiligen Rechte und Pflichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Vereinbarungen zwischen Makler und Kunde klar im Maklervertrag festgehalten werden. Mit diesem Wissen ausgestattet, steht einer gelungenen Zusammenarbeit mit Ihrem Immobilienmakler in Österreich nichts mehr im Wege.

Zurück zur News-Übersicht

Sofort Online bewerten Zur Wertermittlung